malerfirma sander Maler-Meisterbetrieb · Dresden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Maler-, Lackier-, Tapezier-, Boden-, Fassaden- und Sanierungsarbeiten, die wir für unsere Auftraggeber ausführen. Über diese Website können Sie keine Leistungen buchen und keinen Vertrag abschließen; sie informiert über unser Angebot und ermöglicht eine unverbindliche Anfrage.

1. Geltung und Begriffe

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Werkverträge zwischen malermeister frank sander, Inhaber Frank Sander, Leubener Straße 11, 01279 Dresden (nachfolgend „wir") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.

(2) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB); Unternehmer, wer dabei gewerblich oder selbständig beruflich handelt (§ 14 BGB). Wo eine Regelung nur für eine dieser Gruppen gilt, ist das angegeben.

(3) Die VOB/B gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelfall und nur gegenüber Unternehmern.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist unverbindlich. Eine Anfrage über das Formular, per E-Mail oder Telefon ist eine Bitte um ein Angebot und verpflichtet keine Seite.

(2) In der Regel besichtigen wir das Objekt vor Ort und erstellen anschließend ein Angebot in Text- oder Schriftform. Es gilt 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes angegeben ist. Beratung und Aufmaß vor Ort sind kostenfrei.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und wir die Annahme bestätigen oder mit der Ausführung beginnen. Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.

(4) Ein ausdrücklich als solcher bezeichneter Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich (§ 650 BGB). Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, zeigen wir das unverzüglich an; der Auftraggeber kann den Vertrag dann kündigen und wir rechnen die erbrachten Leistungen ab.

3. Leistung und Ausführung

(1) Umfang und Ausführung ergeben sich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet. Für die Ausführung dürfen wir geeignete Nachunternehmer einsetzen; unsere Verantwortung bleibt davon unberührt.

(2) Bei Naturmaterialien, Holz und mineralischen Untergründen sind Farb- und Strukturunterschiede sowie späteres Nachdunkeln handelsüblich und kein Mangel. Farbtöne, die nach Farbkarte, Muster oder Bildschirmdarstellung gewählt wurden, können auf der Fläche abweichen; wir empfehlen vorab eine Musterfläche.

(3) Wir verwenden die im Angebot genannten oder gleichwertige handelsübliche Materialien; wesentliche Abweichungen stimmen wir vorher ab. Für vom Auftraggeber beigestelltes Material übernehmen wir keine Gewähr und haften nicht für Mängel, die darauf beruhen. Auf erkennbare Bedenken weisen wir hin.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt uns zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zum Objekt und zu den Arbeitsflächen und stellt Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Die Arbeitsbereiche sind vor Beginn im vereinbarten Umfang zu räumen. Besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände sind uns vorab zu benennen.

(3) Bekannte Besonderheiten teilt uns der Auftraggeber vor Beginn mit, insbesondere verdeckte Leitungen, Altbeschichtungen, Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall.

(4) Werden diese Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich die Termine entsprechend; zusätzlicher Aufwand wie Wartezeiten, vergebliche Anfahrten oder Räumarbeiten wird nach Aufwand berechnet.

5. Untergrund, Zusatzarbeiten und Nachträge

(1) Unsere Kalkulation geht vom Zustand des Untergrunds aus, der bei der Besichtigung erkennbar war. Verdeckte Mängel sind vorher nicht immer erkennbar, etwa nicht tragfähige Altanstriche, Feuchtigkeit, Salzausblühungen, Risse oder Schimmel hinter Möbeln und Belägen.

(2) Zeigt sich während der Ausführung zusätzlicher Bedarf, teilen wir Umfang und Mehrkosten unverzüglich mit und führen die Arbeiten erst nach Zustimmung des Auftraggebers aus; Textform genügt. Dasselbe gilt für nachträglich gewünschte Änderungen und Zusatzleistungen.

(3) Besteht der Auftraggeber auf einer Ausführungsart, die wir nach fachlicher Beurteilung für ungeeignet halten, weisen wir ihn darauf hin. Führen wir sie dennoch auf seinen Wunsch aus, haften wir nicht für Mängel, die gerade darauf beruhen.

6. Termine

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen. Dazu zählen fehlende Mitwirkung, späte Entscheidungen zu Farbton oder Material und nicht abgeschlossene Vorgewerke.

(2) Außenarbeiten stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung. Können sie wegen Frost, Nässe, Hitze oder starken Windes nicht fachgerecht ausgeführt werden, verschieben sie sich auf den nächsten geeigneten Zeitraum.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Seite den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen.

7. Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet wird zum vereinbarten Festpreis. Ist ausnahmsweise Abrechnung nach Aufwand vereinbart, weisen wir die geleisteten Stunden nachvollziehbar aus.

(3) Wir können Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und nachgewiesenen Leistungen verlangen (§ 632a BGB).

(4) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug schulden Verbraucher Zinsen in Höhe von fünf, Unternehmer von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern kommt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug ohne Mahnung frühestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein und nur, wenn wir darauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen haben.

(6) Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt.

8. Abnahme

(1) Nach Fertigstellung nehmen wir die Leistung gemeinsam ab; auf Wunsch mit Protokoll. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Setzen wir nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.

9. Mängel

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber kann zunächst Nacherfüllung verlangen und gewährt uns dafür Zeit, Gelegenheit und Zugang zum Objekt.

(2) Die Verjährung beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, sonst zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Eine Verkürzung findet nicht statt.

(3) Keine Mängel sind übliche Gebrauchsspuren, Veränderungen durch Alterung und Witterung, Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder unterlassene Pflege sowie bauphysikalisch bedingte Erscheinungen, etwa Feuchtigkeit infolge unzureichenden Lüftens. Ausbesserungsstellen an vorhandenen Altbeschichtungen können sich in Farbton und Glanzgrad abzeichnen; das ist kein Mangel, wenn keine vollflächige Neubeschichtung vereinbart war.

10. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Für Schäden, die wir bei der Ausführung am Eigentum des Auftraggebers verursachen, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Solche Schäden sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, damit wir sie feststellen und der Versicherung melden können.

11. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen; uns steht dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB), wobei dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Betrags offensteht. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

12. Widerruf, Datenschutz und Schlussbestimmungen

(1) Schließen wir den Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume, etwa bei Ihnen zu Hause im Anschluss an die Beratung, oder ausschließlich über Telefon und E-Mail, steht Ihnen als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung; wir händigen sie Ihnen zusätzlich bei Vertragsschluss in Textform aus.

(2) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, beschreibt unsere Datenschutzerklärung.

(3) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Stand: August 2026

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